Abschaffung des Eigenmietwertes - Abstimmung vom 28. September 2025

Ein JA am 28. September bedeutet weniger Bürokratie, mehr Fairness und eine nachhaltige Stärkung des Wohneigentums.

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer versteuern müssen, wenn sie ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen. Die Idee dahinter: Wer im eigenen Zuhause wohnt, spart sich Miete und soll diesen „Vorteil“ als Einkommen versteuern.

 

In der Praxis bedeutet das:

 

  • Hauseigentümer zahlen Steuern auf Geld, das sie gar nicht erhalten.

 

  • Familien, junge Käuferinnen und Käufer sowie ältere Menschen ohne Hypothekenschulden sind besonders betroffen.

 

  • Der Staat setzt damit Anreize, Schulden möglichst lange hoch zu halten, da Schuldzinsen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Wer seine Hypothek abbezahlt, verliert diesen Vorteil und wird steuerlich stärker belastet.

 

Diese Logik gilt in kaum einem anderen Land – sie ist eine Schweizer Besonderheit, die vielfach als ungerecht empfunden wird.

 

Was sieht die Reform vor?

 

Mit der Vorlage würde der Eigenmietwert für selbst genutztes Wohneigentum am Haupt- und Zweitwohnsitz abgeschafft. Im Gegenzug gibt es folgende Anpassungen:

 

  • Wegfall gewisser Abzüge: Unterhaltskosten und private Schuldzinsen können bei selbst genutztem Wohneigentum künftig nicht mehr abgezogen werden.

 

  • Schuldzinsabzug für Ersterwerber: Wer erstmals Wohneigentum erwirbt, kann während zehn Jahren einen abgestuften Schuldzinsabzug geltend machen. Das erleichtert insbesondere jungen Familien den Einstieg.

 

  • Regelung für vermietete Immobilien: Bei vermieteten Objekten bleiben die Abzüge für Unterhalt und Schuldzinsen bestehen.

 

  • Kantonale Kompetenz bei Zweitwohnungen: Um Steuerausfälle in Tourismuskantonen zu vermeiden, erhalten die Kantone die Möglichkeit, eine Liegenschaftssteuer auf selbst genutzte Zweitwohnungen einzuführen.

 

Warum ein JA sinnvoll ist

 

Die Argumente für eine Abschaffung sind vielfältig:

 

  • Fairness und Transparenz

    Wohneigentümer sollen keine Steuern mehr auf ein fiktives Einkommen zahlen. Die Steuerbelastung orientiert sich damit wieder an realen Einkünften.

 

  • Förderung von Wohneigentum

    Die Bundesverfassung sieht ausdrücklich vor, dass Wohneigentum gefördert werden soll. Der Eigenmietwert steht diesem Ziel entgegen, weil er den Erwerb verteuert und für viele Familien eine zusätzliche Hürde darstellt.

 

  • Entlastung für ältere Menschen

    Gerade ältere Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, die ihre Hypothek bereits abbezahlt haben, leiden unter hohen Steuerrechnungen. Die Abschaffung verhindert, dass Menschen im Alter gezwungen sind, ihr Eigenheim aus finanziellen Gründen zu verkaufen.

 

  • Schuldenabbau statt Verschuldungsanreize

    Heute belohnt das System hohe Hypotheken. Wer hingegen seine Schulden zurückzahlt, verliert steuerliche Vorteile. Mit der Reform wird Eigenverantwortung gestärkt, und die Schweiz kann ihre hohe private Verschuldung langfristig senken.

 

  • Ausgewogene Lösung für Kantone

    Dank der Möglichkeit einer kantonalen Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen können Tourismusregionen Einnahmeausfälle kompensieren. Damit ist die Vorlage für alle Seiten tragbar.

 

Fazit

 

Die Vorlage bringt eine längst überfällige Korrektur: Sie schafft eine Steuer ab, die weder gerecht noch zeitgemäß ist. Gleichzeitig sorgt sie für ein ausgewogenes System mit klaren Regeln und mehr Eigenverantwortung.

 

Ein JA am 28. September bedeutet weniger Bürokratie, mehr Fairness und eine nachhaltige Stärkung des Wohneigentums.

 

Gut zu Wissen:

 

Die Reform der Wohneigentumsbesteuerung besteht aus zwei Vorlagen:

 

Vorlage A: «Bundesbeschluss über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» (Abschaffung Eigenmietwert)

 

Vorlage B: «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften»

 

Abgestimmt wird nur über Vorlage B. Die beiden Vorlagen sind gekoppelt. Vorlage A tritt nur dann in Kraft, wenn Vorlage B angenommen wird. Wer den ungerechten Eigenmietwert endlich abschaffen will, muss an der Urne der Möglichkeit einer Steuer auf selbst genutzten Zweitwohnungen zustimmen.

 

Weitere Informationen finden Sie unter https://faire-steuern.ch/ und www.admin.ch

 

Dieser Text wurde mit Informationen aus dem Argumentarium von faire-steuern.ch und mit Hilfe von ChatGPT (KI) erstellt.